Die kommunale Finanzhoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 GG regelt die finanzielle Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden. Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge können individuell festgesetzt und erhoben werden.
Lernen Sie die allgemein gültigen Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung kennen. So haben Sie ein solides Basiswissen, um entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu handeln.