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Planungsleistungen vergeben nach der Reform 2026

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Bau- und Planungsämtern, Vergabestellen, Rechnungsprüfungsämtern, Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen

Dauer
1 Tag
Preis
270,00 €
Ihr Gewinn

Das zum 01.07.2026 in Kraft tretende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge hat Einfluss auf die Vergabe von Planungsleistungen. Hier sollten Sie auf dem aktuellen Stand sein!

Die Referentin stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor. Sie erläutert Ihnen, wann, wie und wo sich die neuen Regelungen auswirken. Sie erhalten so eine praktische Hilfestellung bei der Vergabe von Planungsleistungen nach neuem Recht. Ein wichtiges Update!

Inhalte
  • Beginn des Vergabeverfahrens

    • Generalplaner – ja oder nein

    • VOB/A oder VgV

    • Verhandlungsverfahren

  • Vergabeunterlagen

    • Leistungsbeschreibung

    • Vertragsrechtliche Vorgaben

    • Vorlage von Unterlagen

  • Eignung und Zuschlagskriterien

    • Forderung von Nachweisen

    • Einschränkung Personal als Zuschlagskriterium

    • Wertungsreihenfolge

  • Ende des Vergabeverfahrens

    • Wartepflicht

    • Unwirksamkeit des Vertragsschlusses

    • Rechtsschutz 

Voraussetzungen

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Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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