Q211

Zwischen Turbo und Fiktion – weitreichende Änderungen für die Bauaufsichten in NRW

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte der kommunalen Bauaufsichtsbehörden

Dauer
1 Tag
Preis
Ab 190,00 €
Ihr Gewinn

Um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln, soll durch eine Novellierung des Baugesetzbuches der Turbo gezündet werden. Hierbei soll nicht das Planverfahren verschlankt werden, sondern nun gilt der Grundsatz „Befreiung statt Bauleitplanung“. Damit trifft diese planungsrechtliche Neuerung weniger die Planungsbereiche der Kommunen als vielmehr die unteren Bauaufsichtsbehörden. Es müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um zu klären, wer was macht und vor allem wer die gemeindliche Zustimmung erteilt.

Darüber hinaus erwartet die Bauaufsichten in NRW eine weitere Herausforderung: Die nächste Novellierung der Landesbauordnung NRW – weiterhin ohne eine verabschiedete Verwaltungsvorschrift – steht vor einer geplanten Rechtskraft zum Jahreswechsel 2025/26. Insbesondere die Erleichterungen beim Bauen und Erweitern im Bestand und die „drohende“ Einführung der Genehmigungsfiktion werfen ihre Schatten voraus. Sind die Sorgenfalten berechtigt und wie bereitet man die Bauaufsicht jetzt darauf vor? Verbergen sich in der Novellierung weitere brisante Themen? Der Referent wird diese Fragen für Sie rechtlich einordnen. Ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind und auf alle Änderungen vorbereitet sein möchten!

Inhalte
  • Novellierungen

  • 1. Abschnitt: Wo zündet der Wohnungsbauturbo?

    • Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB

    • Zustimmung statt Planverfahren

    • Zusätzlicher Wohnraum auch im Außenbereich

    • Einführung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB

  • 2. Abschnitt: Die immissionsschutzrechtliche Gemengelage

    • Ergänzende Festsetzungsmöglichkeiten im § 9 BauGB

    • Umsetzung in der Praxis

    • Unwirksamkeit von Bebauungsplänen nach § 216a BauGB

  • 3. Abschnitt: Eine erneute Novellierung

    • Brandschutztechnische Erleichterungen

    • Schaffung von Wohnraum im Bestand

    • Entfall des Ermessensgrundsatzes

    • Bestandsgeschützte Anlagen

    • Baugenehmigungsverfahren

  • 4. Abschnitt: Genehmigungsfiktion – Schreckgespenst oder zahnloser Tiger?

    • Bautechnische Nachweise

    • Abweichungen

    • Behandlung des Bauantrages

    • Einführung der Genehmigungsfiktion

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gute Praxisnähe

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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