Immer wieder gibt es in der kommunalen Praxis Probleme mit Abstandsflächen, Baulasten und Teilungen. Abstandsflächen sind in § 6 BauO NRW geregelt und betreffen die zulässige Anordnung und Lage von Gebäuden auf einem Grundstück. Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin bzw. eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bezüglich ihres bzw. seines Grundstücks etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Rechtsvorschriften zu allen drei Bereichen sind kompliziert und mitunter schwierig zu handhaben. Die Referentin erläutert Ihnen daher, worauf Sie in Ihrer Praxis achten müssen. Sie erfahren aus erster Hand an Beispielfällen, wie Sie die Vorschriften rechtssicher einsetzen bzw. prüfen können.
Selbstverständlich geht die Referentin auf die Neuerungen ein, die sich durch die Novelle der Landesbauordnung ergeben haben.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktuell und praxisnah zu informieren!