Mit der Landesbauordnung NRW 2018 rückte die Barrierefreiheit mehr in den architektonischen und bauordnungsrechtlichen Fokus. Durch die teilweise Einführung der DIN 18040 Teil 1 und 2 wurden die Bestimmungen weiter konkretisiert, aber insgesamt gilt der gesetzgeberische Prozess noch nicht als abgeschlossen. Hinzu kommt die Pflicht, nach § 9a der Bauprüfverordnung NRW bei großen Sonderbauten ein Barrierefrei-Konzept einreichen zu müssen. Diese rechtliche Lage sorgt aktuell für Verunsicherung in der Anwendung der Vorschriften.
Der Referent gibt Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen. Er erläutert Ihnen, wie Sie die Vorschriften umsetzen können und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen aus der Praxis. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem erfahrenen Praktiker zu informieren!