Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Versammlungsstätte oder selbst Veranstalter sind, tragen Sie eine große Verantwortung. Denn die Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) stellt hohe Anforderungen an den sicheren Betrieb einer baulichen Anlage und die Durchführung von Events. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Versammlungsstätten, wie z. B. Mehrzweckhallen, Bürgerhäusern, Schulaulen und -foyers etc., hat höchste Priorität. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb wird konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt.
Sie lernen daher, wie Sie zusammen mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher durchführen und Sicherheitsmängel erkennen. Sie werden nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gemäß § 40 Abs. 5 SBauVO bzw. § 15 DGUV Vorschrift 18 die Aufsicht zu führen und die geforderte Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen abzudecken.
Schärfen Sie mit diesem Wissen Ihren Blick für sicherheitsrelevante Aspekte bei der Planung von Veranstaltungen!