Baudenkmäler müssen gepflegt und instandgehalten werden. Um ein Vorhaben umzusetzen, benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer benötigen eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Problematisch wird es immer dann, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder abweichend von ihr umgesetzt werden. Das ist der Zeitpunkt, in dem die Denkmal- bzw. die Ordnungsbehörde einschreiten kann. Doch wer genau ist zuständig? Welche Rechtsgrundlage zieht man heran? Welche Strategie ist die beste, um das angestrebte Ziel umzusetzen? Dieses Seminar gibt Ihnen die Antworten!
Das Referententeam vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen des Denkmalschutzes und geht auf den Ablauf des ordnungsbehördlichen Verfahrens und Ihre Handlungsspielräume ein. Sie erfahren, wie Sie Strategien entwickeln können, um das Verfahren im Denkmalrecht effektiv umzusetzen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu verbessern. Mit diesem Wissen wird es Ihnen leichter fallen, rechtssichere Entscheidungen in der Praxis zu treffen!