VL I

Verwaltungslehrgang I

Über die Weiterbildung

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Mitarbeitende, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

Anmeldung

Grundsätzlich meldet der Arbeitgeber Interessierte seiner Verwaltung namentlich an. Interessierte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können sich aber auch privat anmelden.

Zulassung

Ein verpflichtendes Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Eine Eignungsprognose im Rahmen der standardisierten Eignungstests wird angeboten und empfohlen.

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.

Dauer und Verlauf

Der Verwaltungslehrgang I ist in einen Basislehrgang und anschließenden Aufbaulehrgang untergliedert. Der Basislehrgang dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 79 Doppelstunden Unterricht. Er schließt mit den Klausuren „Recht“ und „BWL“ ab.

Der sich daran anschließende Aufbaulehrgang dauert ca. 1,5 Jahre und umfasst weitere 214 Doppelstunden Unterricht. Insgesamt dauert der Lehrgang somit ca. 2 Jahre und umfasst ca. 293 Doppelstunden.

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und einmal pro Quartel samstags von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr statt.

Der Unterricht in den Fächern „Sozialkompetenzen“ wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt. Die Teilnehmenden erhalten über diese zusätzlichen Termine zu Beginn des Lehrganges Informationen.

Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen sind unterrichtsfreie Zeiten.

Lerninhalte

Fächer Basislehrgang

Rechtliche Kompetenzen

  • Lerntraining, Selbstmanagement
  • Einführung in das öffentliche Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Staatsrecht mit europarechtlichen Bezügen
  • Kommunales Verfassungsrecht

Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen

  • Verwaltungsorganisation und E-Government
  • Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen

Sozialkompetenzen

  • Kommunikation und Interkulturelle Kompetenz

 

Fächer Aufbaulehrgang

Rechtliche Kompetenzen

  • Methodik der Rechtsanwendung
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Sozialrecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Personalrecht
  • Recht der Gefahrenabwehr

Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen

  • Verwaltungsorganisation und E-Government
  • Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen
  • Kommunale Buchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikation und Kooperation
Lehrgangsentgelt

Eine Übersicht der Lehrgangsentgelte finden Sie hier (Lehrgangsstart ab 01.01.2027).

Abschlussprüfung

Während des Basislehrgangs werden die Prüfungsklausuren „Recht“ und „BWL“ geschrieben. Ihr Bestehen ist Zulassungsvoraussetzung für den Aufbaulehrgang.

Details zum Bestehen regelt die Prüfungssatzung PS-Kom-I.

Teilnehmende, die diese Voraussetzung erfüllen, aber nur den Basislehrgang besuchen, erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Basislehrgang.

Die Lehrgangsabschlussnote setzt sich wie folgt zusammen:

  • Schriftliche Prüfung (50 % des Gesamtergebnisses): 4 Klausuren à 2 Zeitstunden
  • Praktische Prüfung (20 % des Gesamtergebnisses): Rollenspiel, max. 20 Minuten
  • Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren aus dem Basis- und Aufbaulehrgang) wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.

Lernziele
Prüfungsordnungen

Anmeldung

Gewünschter Standort
des Lehrgangs
Ihre Institution
Informationen zur
teilnehmenden Person
Privatanschrift der
teilnehmenden Person
Dienstanschrift der
teilnehmenden Person
Weitere Informationen
Dokumente
Erlaubte Dateitypen: pdf, docx, xlsx
Datenschutzhinweise

Die vorstehend erfassten, personenbezogenen Daten werden vom Studieninstitut Westfalen-Lippe folgendermaßen verwendet:

  • Zuordnung der teilnehmenden Person zum entsprechenden Lehrgang (Verwaltungssoftware ANTRAGO)
  • Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zugänge zur Lernplattform Moodle, Office 365 (Anlegen in Teams)
  • Erstellung und Versendung (auch per E-Mail) von Notenlisten, Prüfungsergebnissen, Zeugnissen u. ä.
  • Überprüfung der Volljährigkeit im Hinblick auf die Durchführung von Studienfahrten, Exkursionen o. ä.
* Pflichtfeld

Bei Anmeldungen zum Verwaltungslehrgang II fügen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses Verwaltungsfachangestellte/-r oder des Verwaltungslehrganges I als Nachweis der Eignung bei.

Bitte reichen Sie auch bereits bei der Anmeldung einen Nachweis zur Ausbildereignung ein, sofern diese schon erlangt wurde. Wir stellen die Teilnehmerin/den Teilnehmer dann gern von der Teilnahme an diesem Seminar frei und reduzieren das Lehrgangsentgelt um einen Betrag von 485 EUR. Im Nachgang der Rechnungsstellung ist dies leider nicht mehr möglich.

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