Das nationale und das EU-weite Vergaberecht beinhalten besondere Regelungen zur Vergabe von „sozialen und besonderen Dienstleistungen“ (§ 49 UVgO, § 130 GWB, §§ 64, 65, 66 VgV).
Die Sonderstellung dieser Dienstleistungen liegt
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in einem erhöhten Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung (750.000 Euro)
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in der Zulassung eines besonderen Vergabeverfahrens und
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bei speziellen Zuschlagskriterien.
Der Referent geht daher schwerpunktmäßig auf die sozialen und besonderen Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und Sozialwesen ein und beleuchtet ihre Einbindung in das Vergaberecht allgemein. Er erläutert Ihnen auch, wie Sie (amtliche) Vordrucke für die Vergabeverfahren einschließlich der Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen anwenden können. Abgerundet wird das Seminar durch Fragen zum Vorfeld der Vergabe (Markterkundung, Schätzung der Auftragswerte). Nehmen Sie sich Zeit für diese besonderen Vergaben und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!