Das Anlagevermögen bildet das Herzstück des gemeindlichen Vermögens. Mit unbebauten und bebauten Grundstücken, Infrastrukturvermögen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Finanzanlagen und weiteren Bilanzpositionen prägt es die Bilanz einer Gemeinde. Bewertungen und Vereinfachungsverfahren, Abgrenzungen von Anschaffungskosten und Herstellungsaufwand und viele andere Fragestellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sind herausforderend. Letztlich gibt es Gestaltungsspielräume, die Einfluss auf die Haushaltslage einer Kommune nehmen. Gleichzeitig sind die immer wieder kehrenden Inventuren gut zu planen, um sie zügig und fehlerfrei durchzuführen.
Kennen und nutzen Sie bilanzpolitische Maßnahmen unter Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Gut aufgestellt können Sie die Jahresabschlussarbeiten besser bewältigen.