In fast jeder Kommune kommt es im Verlauf der Wahlperiode des Rates oder Kreistags zu personellen oder sonstigen Veränderungen von Ausschüssen und anderen kommunalpolitischen Gremien. Damit verbinden sich stets folgende Fragen:
-
Darf eine Fraktion ihre Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Personen ersetzen?
-
Müssen die Ausschüsse von Amts wegen an während der Wahlperiode geänderte Mehrheitsverhältnisse im Rat oder Kreistag angepasst werden?
-
Worauf muss man bei der Auflösung und Neubildung von Ausschüssen während der Wahlperiode achten?
-
Können Aufgaben und Befugnisse von Ausschüssen einfach so neu geregelt werden?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar! Die rechtlichen Vorgaben sind vielfältig und stark durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeformt. Der Referent bringt Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert näher. Sie werden umfassend informiert und lernen so, wie Ihr Rat oder Kreistag solche Vorgänge zukünftig rechtssicher realisieren kann.