G139

Die konstituierende Sitzung der 2025 neu gewählten Räte und Kreistage – Intensivseminar

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die konstituierende Sitzung vorbereiten und begleiten

Dauer
1 Tag
Preis
230,00 €
Ihr Gewinn

Die erfolgreiche Konstituierung von Rat und Kreistag zu Beginn der Wahlperiode ist die grundlegende Voraussetzung für die Arbeit Ihrer Vertretungsorgane innerhalb der kommenden Jahre. Daher ist es unverzichtbar, dass Sie diese wichtige Sitzung sehr sorgfältig vorbereiten.

Aber welche Besonderheiten sind hierbei zu beachten? Welche bedeutsamen Neuerungen bezüglich der konstituierenden Sitzung haben Gesetzesänderungen und Rechtsprechung der vergangenen Jahre mit sich gebracht? Welche typischen Fehlerquellen existieren und wie können Sie diese sicher umgehen?

Zuverlässige Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar. Der erfahrene Referent erläutert Ihnen aktuell, umfassend und praxisnah alles, was Sie für die konstituierende Sitzung wissen müssen. Mit diesem Wissen sind Sie optimal vorbereitet!

Inhalte
  • Abwicklung der Kommunalwahl und Konstituierung der Vertretung

  • Wahlperiode, Mitgliedschaft und Tätigkeitszeitraum der Mandatsträger*innen

  • Rechtsstellung der Rats- und Kreistagsmitglieder in der Interimsphase zwischen Kommunalwahl und konstituierender Sitzung

  • Materiell-rechtliche Anforderungen für den Zusammenschluss von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern zu einer Fraktion

  • Fortbestand oder Bildung neuer Fraktionen nach der Kommunalwahl

  • Tagesordnung sinnvoll gestalten und zur konstituierenden Sitzung einladen

  • Sitzung eröffnen, Sitzungsabfolge und (wechselnde) Leitungskompetenz

  • Wahl der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrats

  • Schriftführung bestellen

  • Rats- und Kreistagsmitglieder verpflichten

  • Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung

  • Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister oder Landrätin bzw. Landrat vereidigen

  • Arbeitsfähige Pflicht- und freiwillige Ausschüsse installieren, insbesondere:

    • fünf Stufen der Ausschussinstallierung

    • Details des Einigungs- und Verhältniswahlverfahrens

    • Auswirkungen der Rechtsprechung zum Gebot der Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse

    • Achtung Gesetzeslücke! In welcher Reihenfolge wird bei der Ausschussbesetzung auf die einzelnen Wahlvorschläge zugegriffen?

    • Grundmandat von Fraktionen und einzelner Rats- bzw. Kreistagsmitglieder

    • Was ist bei „sukzessiver Ausschussinstallierung“, d. h. bei Aufteilung der Ausschussinstallierung auf mehrere Sitzungen zu beachten?

  • Vertreter*innen und Repräsentant*innen in Organe kommunaler Gesellschaften und regionaler Einrichtungen entsenden (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte, Zweckverbandsversammlungen usw.)

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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