Nach den Kommunalwahlen 2025 muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode, spätestens jedoch drei Monate nach der Wahl, stattfinden. In dieser konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen.
In der Kommunalverwaltung haben Sie die Aufgabe, die komplexen Entscheidungsprozesse im Dialog mit den Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern rechtssicher vorzubereiten. Der Referent stellt Ihnen als ausgewiesener Experte die rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um die konstituierende Sitzung im Gesamtzusammenhang dar. Sie werden umfassend und praxisnah informiert und können so diese wichtige Sitzung kompetent und sicher auf den Weg bringen.