Die Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden suchen und erproben aktuell den richtigen Umgang mit dem Wohnungsbauturbo. Trotz weiterhin erhöhtem Abstimmungsbedarf und wenigen praktischen Erfahrungswerten steht nun die Novellierung der Landesbauordnung NRW wahrscheinlich zum 01.07.2026 an.
Die Novellierung ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Privatisierung bauordnungsbehördlicher Aufgaben und Erleichterungen, die die Baukosten senken sollen. Die Einführung der Genehmigungsfiktion scheint dabei unumgänglich. Zudem bahnt sich bereits eine umfangreiche Novelle des Baugesetzbuches, die wiederum die planungsrechtliche Beurteilung wesentlich beeinflussen wird. Hierbei entsteht der Eindruck, dass ein Genehmigungsmanagement in der Bauaufsichtsbehörde zunehmend wichtiger wird als die Überprüfung materiell-rechtlicher Vorgaben. Die praktische Umsetzung dieser Gemengelage ist eine erhebliche Herausforderung nicht nur für die Bauaufsichtsbehörde, sondern auch für die Gemeinde im Rahmen des Wohnungsbauturbos.
In Fortsetzung des bisherigen Seminars Q211 „Zwischen Turbo und Fiktion“ versucht der Referent immer zum aktuellen Zeitpunkt die Informationen zur Rechtslage zu analysieren und rechtlich einzuordnen. Er legt den Schwerpunkt auf die Umsetzung der Landesbauordnung, ohne den erforderlichen Bezug zum Wohnungsbauturbo zu vernachlässigen. Ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind und auf alle Änderungen vorbereitet sein möchten!