Um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln, soll durch eine Novellierung des Baugesetzbuches der Turbo gezündet werden. Hierbei soll nicht das Planverfahren verschlankt werden, sondern nun gilt der Grundsatz „Befreiung statt Bauleitplanung“. Damit trifft diese planungsrechtliche Neuerung weniger die Planungsbereiche der Kommunen als vielmehr die unteren Bauaufsichtsbehörden. Es müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um zu klären, wer was macht und vor allem wer die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Darüber hinaus erwartet die Bauaufsichten in NRW eine weitere Herausforderung: Die nächste Novellierung der Landesbauordnung NRW – weiterhin ohne eine verabschiedete Verwaltungsvorschrift – steht vor einer geplanten Rechtskraft zum Jahreswechsel 2025/26. Insbesondere die Erleichterungen beim Bauen und Erweitern im Bestand und die „drohende“ Einführung der Genehmigungsfiktion werfen ihre Schatten voraus. Sind die Sorgenfalten berechtigt und wie bereitet man die Bauaufsicht jetzt darauf vor? Verbergen sich in der Novellierung weitere brisante Themen? Der Referent wird diese Fragen für Sie rechtlich einordnen. Ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind und auf alle Änderungen vorbereitet sein möchten!