Q430

Fragen der Zumutbarkeit und die Bescheinigung zu steuerlichen Zwecken im Denkmalrecht

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte der Bauaufsichts- und Denkmalbehörden, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure

Dauer
1 Tag
Preis
250,00 €
Ihr Gewinn

Im Denkmalschutz ist immer eine Menge los! Das Denkmalschutzgesetz wurde zwar vor kurzer Zeit novelliert, aber schon gibt es die nächsten Veränderungen für die Denkmäler und die Denkmalbehörden in NRW.

So stellt sich insbesondere die Frage, wie Sie einerseits mit den Anforderungen durch Solaranlagen umgehen und andererseits die Zumutbarkeitsregelung in der Praxis umsetzen können. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Möglichkeiten kennen und können sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Kommunen austauschen.

Im Fokus des Seminars steht darüber hinaus ein Thema, das viele untere Denkmalbehörden beschäftigt, wenn es um die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer geht. Sie erfahren im Kern, welche Maßnahmen aufgrund entsprechender Rechtsgrundlage absetzbar sind. Nutzen Sie die Expertise der Referentin und des Referenten und informieren Sie sich aktuell, kompakt und praxisnah! Nicht verpassen!

Inhalte
  • Zumutbarkeitsregelung anwenden

    • Allgemeine Grundsätze

    • Objektive und subjektive Kriterien

    • Darlegungs- und Beweislast

  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke erteilen

    • Grundlage Einkommensteuergesetz (EStG)

    • Beizubringende Unterlagen

    • Nachweise prüfen

  • Denkmalbehörden und -verfahren

    • Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden

    • Denkmalverfahren

    • Kommunale Denkmalspflege

  • Solaranlagen im Denkmalschutz

    • Grundsatzerlasse EEG

    • Entscheidungsleitlinien der obersten Denkmalbehörde

    • Aktuelle gerichtliche Einschätzung

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Praxisnahe Beispiele

  • Sehr gute Dozierende, die alles verständlich erklärt haben

  • Individuelle Fragen wurden beantwortet

Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Termine & Anmeldung

Aktuell sind keine Termine zur Anmeldung verfügbar.

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