Der Außenbereich soll nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Viele ländliche Regionen vermitteln jedoch eher den Eindruck eines „im Zusammenhang bebauten Außenbereichs“. Grund hierfür sind häufig historische Siedlungsstrukturen und die Regelungen des § 35 Abs. 4 BauGB. Diese ermöglichen Nachnutzungen, die auf dem Grundgedanken des Bestandsschutzes basieren, bis hin zur Neuerrichtung von Gebäuden. Dabei hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Zulässigkeit für Vorhaben immer differenzierter ausgestaltet, was zu einer nahezu unübersichtlichen Einzelfallkasuistik geführt hat.
Dieses Seminar verschafft Ihnen den notwendigen Überblick! Anhand von Fällen aus der Praxis erläutert Ihnen der Referent die nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigten Vorhaben mit ihren einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen. Er erklärt insbesondere deren Anwendung auf die konkrete Situation. Mit diesem Wissen wird es Ihnen leichter fallen, die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich rechtssicher zu beurteilen!