Q107

Bauen im Außenbereich

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsbehörden, Bauplanungsämter und Rechtsämter, die neu sind in diesem Fachgebiet oder die ihr Wissen auffrischen möchten

Dauer
1 Tag
Preis
220,00 €
Ihr Gewinn

Zahlreiche Fallkonstellationen im Rahmen von § 35 BauGB beschäftigen Praxis und Rechtsprechung. Dies betrifft z. B. in besonderem Maße die Zulässigkeit landwirtschaftlicher Vorhaben oder die Zulässigkeit von Vorhaben zu Erneuerbaren Energien. Daneben verbleiben als „Klassiker“ die immer wieder zu klärenden Fragen rund um die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe und die Nachnutzung ehemaliger Hofstellen.

Der Referent vermittelt Ihnen einen Überblick über die gängigen und aktuellen Fragestellungen im Rahmen des § 35 BauGB. Anhand vieler Beispiele erfahren Sie mehr über die Komplexität der verschiedenen Vorhaben zu dieser Vorschrift und bringen Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.

Sie haben die Möglichkeit, eigene Fälle aus der täglichen Praxis in das Seminar vorab einzubringen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktuell, kompakt und praxisnah bei einem Experten zu informieren!

Inhalte
  • Überblick über die Systematik und den Aufbau des § 35 BauGB

  • Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich

  • Privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und deren Voraussetzungen, insbesondere

      • Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes

      • Merkmal des Dienens

      • Problematik der mitgezogenen Nutzung

  • Sonstige privilegierte Vorhaben und ihre Voraussetzungen, insbesondere

      • Windenergieanlagen (Nr. 5)

      • Biomasseanlagen (Nr. 6)

      • Solaranlagen auf Gebäuden und entlang von Infrastruktur (Nr. 8)

      • AGRI-PV (Nr. 9) sowie

      • sonstige außenbereichstypische Anlagen

  • Nicht privilegierte Vorhaben und öffentliche Belange nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB

  • Begünstigte Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB

  • Entscheidungen im Rahmen des Bauturbos, § 246e BauGB

  • Sonderregelungen / Ergänzungen, etwa § 246d, § 249ff. BauGB

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Guter Austausch

  • Viele Beispiele

Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW. Teilen Sie uns bitte mit, wie lange Sie schon im Baubereich tätig sind, und senden Sie uns VOR dem Seminar Fälle und Beispiele aus Ihrer Praxis, die Sie im Seminar besprochen haben möchten.

Bitte mitbringen

BauGB, BauO NRW

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Termine & Anmeldung

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