Q131

Planung und Steuerung erneuerbarer Energien – aktuelle Regelungen im Planungsrecht

Über die Fortbildung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsämter, Immissionsschutzämter, Bauämter, Umweltämter, Klimaschutzmanager*innen

Dauer
1 Tag
Preis
125,00 €
Ihr Gewinn

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein bedeutender Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei ist es wesentlich, die Standortwahl im Wege der Bauleit- oder Regionalplanung sinnvoll zu begleiten. Besonders das Regelungsgefüge im Planungsrecht gestaltet sich jedoch mitunter komplex und wurde im Rahmen der Energiekrise umfassend novelliert.

Das Referententeam vermittelt Ihnen daher einen Einblick in die Planung und Steuerung erneuerbarer Energien. Dabei werden vertieft die neuen gesetzlichen Regelungen für die Windenergieplanung (§ 249 BauGB und Landesrecht) dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Steuerung von Freiflächenphotovoltaik ein. In diesem Kontext geht das Referententeam auch auf die neuen Privilegierungstatbestände für Photovoltaikanlagen ein. In Grundzügen wird zusätzlich die planerische Steuerung von Biogasanlagen thematisiert.

Das Seminar bietet Ihnen so einen Überblick über die zahlreichen neuen Regelungen und gibt auch Mitarbeiter*innen ohne größere Vorkenntnisse einen Einblick.

Sie haben die Möglichkeit, eigene Fälle aus der täglichen Praxis vorab in das Seminar einzubringen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktuell, kompakt und praxisnah zu informieren!

Inhalte
  • Windenergie im Außenbereich

    • Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nach Maßgabe des § 249 BauGB

    • Umgang mit Bestandsplanung, § 245e BauGB

    • Planung von Windenergiegebieten im Sinne des WindBG

    • Landesrecht (Teilflächenziele, Steuerung etc.)

    • Bezüge zur Umsetzung auf Ebene der Raumordnung 

  • Freiflächen-Photovoltaik

    • Steuerungsmöglichkeiten im Außenbereich

    • Die neuen Privilegierungstatbestände (AGRI-PV, PV an Infrastrukturtrassen)

  • Planerische Steuerung von Biogasanlagen

  • Weitere Fragestellungen 

    • Elektrolyseure für Wind- und Solaralagen, § 249a BauGB

    • Umgang mit § 2 EEG

Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW;
Teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, wie lange Sie schon im Baubereich tätig sind. Sie können uns Fälle und Beispiele, die Sie im Seminar besprochen haben möchten, vorab zusenden.

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Termine & Anmeldung

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