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Q61022

Wohnberechtigungsscheine richtig erteilen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsämter

Ihr Gewinn

Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, unterliegen der Belegungsbindung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(WFNG NRW). Dies bedeutet, dass diese Wohnungen in der Regel nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind.
Die Referentin erläutert Ihnen daher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie einen Wohnberechtigungsschein erteilen können. Sie geht auf Besonderheiten ein und zeigt Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Erfahren Sie alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen!

Inhalte
  • Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten
  • Antragsberechtigte und deren Haushaltsangehörige
  • Jahreseinkommen und Einkommensgrenzen
  • Maßgebliche Wohnungsgröße - Gewährung eines Zusatzraumes
  • Auflagen und Bedingungen
Bitte mitbringen

WFNG NRW, WNB

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  • Klare Beantwortung und Klärung von Fragen
  • Viele Praxisbeispiele
  • Kurzweiliges und abwechslungsreiches Seminar

Termine und Anmeldung

24.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

27.10.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Jessica Thiesen 

Preis