Verwaltungslehrgang I (VL I)

 

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Mitarbeitende, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

 

Anmeldung

Grundsätzlich meldet der Arbeitgeber Interessierte seiner Verwaltung namentlich an. Interessierte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können sich aber auch privat anmelden.

 

Zulassung

Ein verpflichtendes Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Eine Eignungsprognose im Rahmen der standardisierten Eignungstests wird angeboten und empfohlen.

 

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.

 

Dauer und Verlauf

Der Verwaltungslehrgang I ist in einen Basislehrgang und anschließenden Aufbaulehrgang untergliedert. Der Basislehrgang dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 78 Doppelstunden Unterricht. Er schließt mit den Klausuren „Recht“ und „BWL“ ab.

Der sich daran anschließende Aufbaulehrgang dauert ca. 1, 5 Jahre und umfasst weitere 211 Doppelstunden Unterricht. Insgesamt dauert der Lehrgang somit ca. 2 Jahre und umfasst ca. 290 Doppelstunden.

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr und einmal pro Monat samstags von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr statt.

Der Unterricht in den Fächern „Sozialkompetenzen“ wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt. Die Teilnehmenden erhalten über diese zusätzlichen Termine zu Beginn des Lehrganges Informationen.

Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen sind unterrichtsfreie Zeiten.

 

Fächer

 Fächer Basislehrgang

 Fächer Aufbaulehrgang

 Rechtliche Kompetenzen

 

 Lerntraining, Selbstmanagement

 Methodik der Rechtsanwendung

 Einführung öffentliches Recht

 Bürgerliches Recht

 Allgemeines Verwaltungsrecht

 Allgemeines Verwaltungsrecht

 Staatsrecht (mit europarechtl. Bezügen)

 Sozialrecht

 Kommunales Verfassungsrecht

 Kommunales Verfassungsrecht

 

 Personalrecht

 

 Recht der Gefahrenabwehr

 Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen

 

 Verwaltungsorganisation und E-Government

 Verwaltungsorganisation und E-Government

Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen

Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen

 

 Kommunale Buchführung

 

 Kosten- und Leistungsrechnung

 Sozialkompetenzen

 

 Kommunikation und Interkulturelle Kompetenz

 Kommunikation und Kooperation

 

Prüfung

Während des Basislehrgangs werden die Prüfungsklausuren „Recht“ und „BWL“ geschrieben. Ihr Bestehen ist Zulassungsvoraussetzung für den Aufbaulehrgang. Teilnehmende, die diese Voraussetzung erfüllen, aber nur den Basislehrgang besuchen, erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Basislehrgang.

Die Lehrgangsabschlussnote setzt sich wie folgt zusammen:

  • Schriftliche Prüfung (50 % des Gesamtergebnisses): 4 Klausuren à 2 Zeitstunden
  • Praktische Prüfung (20 % des Gesamtergebnisses): Rollenspiel, max. 20 Minuten
  • Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren aus dem Basis- und Aufbaulehrgang) wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.