Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hochwertige Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben (z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien Wirtschaft). Der Abschluss muss mindestens DQR 5 Niveau entsprechen.
Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen.
Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen Qualifizierung. Sie melden die Teilnehmenden namentlich beim Studieninstitut Westfalen-Lippe für den Lehrgang an.
Da sich die Qualifizierung aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt, ist eine private Anmeldung von Interessierten nicht möglich.
Das Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II ist in das Auswahlverfahren bei den einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet (derzeit: Ein Lehrgang pro Jahr in Münster im Frühjahr).
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigende dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er umfasst ca. 1000 Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend (einmal pro Woche) angeboten werden.
Module | Rechtliche Kompetenzen |
1 | Methodik der Rechtsanwendung |
1 | Staats- und Europarecht |
Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht | |
3 | Kommunales Verfassungsrecht |
4 | Recht der Gefahrenabwehr (+ Ausländerrecht) |
5 | Sozialrecht (als Vertiefungsbereich) (+ Asylbewerberrecht) |
6 | Personalrecht |
7 | Bürgerliches Recht |
Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen | |
8 | Verwaltungsmanagement, E-Government, Digitalisierung |
9 | Kommunales Finanzmanagement (inkl. Buchführung, komm. Einnahmen) |
10 | Kosten- und Leistungsrechnung, (inkl. Investitionsrechnung, Controlling) |
Methoden- und Sozialkompetenzen | |
11 | Selbstlernkompetenz, Wissenschaftliches Arbeiten |
12 | Projektmanagement (zusammen mit Modul 8) |
13 | Vortrags- und Präsentationstechnik |
14 | Kommunikation und Kooperation |
15 | Interkulturelle Kompetenz, Diversity |
Die Mindestanforderungen für den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs regelt § 17 POV Kom II.
Das Gesamtergebnis setzt sich gem. §§ 6- 17 POV Kom II zusammen zu:
Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“
zu führen.
Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.