Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hochwertige Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben (z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien Wirtschaft). Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen.
Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen Qualifizierung. Sie melden die Teilnehmenden namentlich beim Studieninstitut Westfalen-Lippe für den Lehrgang an.
Da sich die Qualifizierung aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt, ist eine private Anmeldung von Interessierten nicht möglich.
Das Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II ist in das Auswahlverfahren bei den einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Der Verwaltungslehrgang II dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er umfasst ca. 950-1000 Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend (einmal wöchentlich) angeboten werden.
Allgemeine Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Handlungsfelder der Kommunen
Schriftliche Prüfung (4 Klausuren à 4 Zeitstunden)
Praktische Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation, ca. 20 Minuten)
Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren und sonstige Leistungen) wird mit 30% bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt. Die schriftliche Prüfung fließt mit 50%, die praktische Prüfung mit 20% in das Gesamtergebnis ein.
Grundlage der Qualifizierung ist die
Prüfungsordnung für Angestellte in der Kommunalverwaltung NRW (POA-Gem).
Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“
zu führen.
Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.