Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hochwertige Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben (z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien Wirtschaft). Der Abschluss muss mindestens DQR 5 Niveau entsprechen.

Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen.

 

Anmeldung

Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen Qualifizierung. Sie melden die Teilnehmenden namentlich beim Studieninstitut Westfalen-Lippe für den Lehrgang an.

Da sich die Qualifizierung aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt, ist eine private Anmeldung von Interessierten nicht möglich.

Das Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II ist in das Auswahlverfahren bei den einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert.

 

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet (derzeit: Ein Lehrgang pro Jahr in Münster im Frühjahr).

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.

 

Dauer

Der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigende dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er umfasst ca. 1000 Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend (einmal pro Woche) angeboten werden.

 

Lerninhalte

Module

 Rechtliche Kompetenzen

 1

 Methodik der Rechtsanwendung

 1

 Staats- und Europarecht

 2

 Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht

 3

 Kommunales Verfassungsrecht

 4

 Recht der Gefahrenabwehr (+ Ausländerrecht)

 5

 Sozialrecht (als Vertiefungsbereich) (+ Asylbewerberrecht)

 6

 Personalrecht

 7

 Bürgerliches Recht

 

 Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen

 8

 Verwaltungsmanagement, E-Government, Digitalisierung

 9

 Kommunales Finanzmanagement (inkl. Buchführung, komm. Einnahmen)

 10

 Kosten- und Leistungsrechnung,

 (inkl. Investitionsrechnung, Controlling)

 

 Methoden- und Sozialkompetenzen

 11

 Selbstlernkompetenz, Wissenschaftliches Arbeiten

 12

 Projektmanagement (zusammen mit Modul 8)

 13

 Vortrags- und Präsentationstechnik

 14

 Kommunikation und Kooperation

 15

 Interkulturelle Kompetenz, Diversity

 

Prüfung

Die Mindestanforderungen für den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs regelt § 17 POV Kom II.

Das Gesamtergebnis setzt sich gem. §§ 6- 17 POV Kom II zusammen zu:

  • 65 % aus den Ergebnissen der den Lernprozess begleitenden Leistungsnachweise der modularen Prüfung (Klausuren der Module 1-10)
  • 15 % aus einer fachbezogenen Hausarbeit
  • 20 % aus dem Ergebnis der praktischen Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation)

 

Zeugnis

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung

„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“

zu führen.

Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.

 

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:

Anmeldeformular für Kurse am Standort Münster