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H11523

Aufbau-Seminar: Richtiges Eingruppieren von Arbeitern im TVöD-NRW

Zielgruppe

Sachbearbeiter/innen und Führungskräfte im Personal- bzw. Organisationsbereich öffentlicher Arbeitgeber, Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte mit Kenntnissen über die Grundlagen der Eingruppierung gem. IPW-Basis-Webinar „Grundlagen der Eingruppierung“.

Ihr Gewinn

Sind Sie noch nicht so vertraut mit der Eingruppierung von Arbeitern im TVöD? Höchste Zeit, sich jetzt gründlich einzuarbeiten!

Die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA vereinheitlicht das Eingruppierungsrecht der Arbeiter. Es gelten bundesweit einheitliche allgemeine Grundregeln zur Eingruppierung, wie Sie sie bisher nur von der BAT-Eingruppierung kannten.

Darüber hinaus sind aber für NRW weitreichende Besonderheiten zu beachten. Aus den neuen Eingruppierungsregeln des TVöD-VKA finden für die kommunalen Arbeiter in NRW in den Bereichen Verwaltung, Entsorgung und Flughäfen nur die §§ 12, 13 TVöD-VKA Anwendung. Alle anderen Eingruppierungsregeln richten sich nach dem Eingruppierungsverzeichnis des § 11a TVöD-NRW Teil A.

Im Seminar erhalten Sie einen ersten Einblick in die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, damit Sie auch in Zukunft handwerkliche Tätigkeiten sicher eingruppieren können. Die Anwendung wird anhand eigener Fallbearbeitung (in Einzel-oder Gruppenarbeit) weiter vertieft. Dazu können Sie einen anonymisierten Fall bis 14 Tage vor Semianrbeginn einreicehn. Die Referentin wählt aus den eingereichten Fällen ein bis zwei Fälle aus, die im Rahmen des Semianrs gemeinsam besprochen und -soweit möglich- gelöst werden.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Systematik der „Arbeiter“-Eingruppierung im TVöD-VKA
    • Allgemeine und (mögliche) spezielle Regeln und Beispiele im Überblick
  • Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für „Un- und Angelernte“
    • Einfachste Tätigkeiten
    • Der Ausschließlichkeitskatalog der EG 2
    • Anlerntätigkeiten mit und ohne erschwerter Tätigkeit
    • Ausgewählte Beispiele für Un- und Anlerntätigkeiten
  • Die Tätigkeitsmerkmale für „Gelernte“
    • Abgeschlossene Berufsausbildung
    • Berufsbildbezogene Tätigkeit/Beschäftigung
    • Besonders qualifizierte oder besonders vielseitige Arbeiten
    • Ausgewählte Beispiele der EG 5 bis EG 7
  • Die Ausschließlichkeitskataloge der EG 8 und EG 9a
  • Praktische Übungen (anhand eingereichter Fälle) 
  • Ihre Themenwünsche
Organisatorische Hinweise

Sie können anonymisierte Fallbeispiele bis vierzehn Tage vor dem Seminarbeginn per E-Mail einreichen. Die Referentin wählt aus den eingereichten Fällen zwei bis drei Fälle aus, die im Rahmen des Seminars gemeinsam besprochen und -soweit möglich- gelöst werden.

Das sagen unsere Teilnehmenden

Sehr gute Darstellung des neuen Rechts und gute Beantwortung von gestellten Fragen;

sehr informativ, praxisnah und aufschlussreich;

sehr gute Dozentin!

Termine und Anmeldung

09.05.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

11.04.2023

Ort

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Annett Gamisch 

Preis