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R72523

Eingliederungshilferecht: sicher angewendet im Bereich des SGB IX

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der örtlichen Eingliederungshilfeträger nach dem SGB IX

Ihr Gewinn

Sie arbeiten bei einem Kreis, bei einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Kommune im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX?

Dann sind Sie bei Ihrer alltäglichen Bearbeitung von den vielen Änderungen, die aus der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) resultieren, betroffen. Nicht zuletzt führen diese im Bereich der Zuständigkeiten seit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ins SGB IX vermehrt zu Diskussionen und Konflikten zwischen Behörden und Reha-Trägern.

Egal, ob Sie als Neueinsteiger*in im Bereich der Eingliederungshilfe tätig sind oder einen sichereren Umgang mit den neuen gesetzlichen Voraussetzungen anstreben: dieses Seminar bietet einen praxisorientierten Zugang zu allen Vorschriften des 2. Teils des SGB IX, die den Zuständigkeitsbereich des örtlichen Eingliederungshilfeträgers betreffen. Insbesondere geht es darum, die Leistungsbereiche zu denen der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe nach dem SGB VIII abzugrenzen.

Neben der inhaltlichen und rechtlichen Darstellung bietet der Dozent zahlreiche Beispiele und Übungen mit Lösungen an. Dadurch werden Sie die Vorschriften sicherer anwenden und im Falle von Zuständigkeitsdiskussionen fundiert argumentieren können.

Der praxiserfahrene Dozent erörtert ergänzend zu den vorgesehenen Fallbeispielen gerne auch Problemstellungen aus Ihrem Arbeitsalltag, die sich rund um die unterschiedlichen Aufgaben aus dem SGB IX, um Zuständigkeitsfragen und nicht zuletzt auch um die Kostenerstattung ergeben.

Inhalte
  • Änderungen im Eingliederungshilferecht aufgrund des BTHG

  • Aufbau und System des „neuen“ Eingliederungshilferechts

  • Personenkreiszugehörigkeit nach dem SGB IX und Abgrenzung zur Jugendhilfe nach dem SGB VIII

  • Örtliche Zuständigkeit (inklusive Übungsaufgaben)

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX (inklusive Übungsaufgaben)

  • Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche des örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfeträgers im Sinne der neuen Regelungen des AG SGB IX NRW zur sachlichen Zuständigkeit (inklusive Darstellung der Abgrenzungsempfehlungen des Arbeitsausschusses der Sozialdezernenten in Westfalen-Lippe)

  • Einblicke in das Gesamtplanverfahren nach § 117 ff. SGB IX

  • Darstellung der Vorschriften des 9. Kapitels SGB IX zum Einkommens- und Vermögenseinsatz (inklusive Fallbeispiele)

  • Exkurs zur Sonderkonstellation des § 103 SGB IX beim Zusammentreffen von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

Das sagen unsere Teilnehmenden

Termine und Anmeldung

30.08.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

02.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Joel Stieglitz 

Preis

 


09.11.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

12.10.2023

Ort

Hagen

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis