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R31224

Einsatz der Immobilie als vermögensrechtliche Prüfung im SGB XII

Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Rahmen des Leistungsrechts nach dem SGB XII tätig sind

Ihr Gewinn

Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält daher nicht, wer durch Verbrauch bzw. Verwertung seines Vermögens oder Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf selbst decken kann. Sozial- und Grundsicherungsämter müssen also prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen wie Immobilien, Rückübertragungsansprüche usw. verfügen.

Nicht verwertbar ist das "Schonvermögen", wozu z. B. ein "angemessenes Hausgrundstück" gehört, das der Betroffene / nahe Angehörige bewohnt. Aber was heißt "angemessen"?

Ist das Vermögen nicht geschützt, darf die Leistung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund vorliegt. Aber wann ist das der Fall?

Diese und Fragen zum Darlehen und zur Darlehenssicherung sind ebenso Thema des Seminars wie die Ermittlung der Unterkunftskosten. Auch die aktuelle Rechtsprechung stellt der erfahrene Dozent dar.

Arbeiten Sie sich mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen in die Materie ein. Sie haben die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen.

Machen Sie sich rund um das Thema Immobilie fit, um Entscheidungen zukünftig rechtlich fundiert treffen zu können!

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Vermögenseinsatz und Grundsatzfragen zur Immobilie als Vermögen
  • Kriterien Angemessenheit / geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
  • Feststellung des Verkehrswerts
  • Probleme bei dinglichen Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht etc.)
  • „Unverwertbarkeit“ und fehlende „sofortige Verwertbarkeit“
  • Auslegung des Begriffs der „besonderen Härte“ nach §§ 90, 91 SGB XII
  • Darlehensweise Leistungsgewährung und Sicherung des Darlehens im Grundbuch
  • Vermögenserwerb während des Leistungsbezugs (z. B. geerbtes Hausgrundstück)
  • Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz
  • Überblick Ermittlung der Kosten der Unterkunft bei Schonvermögen: Klärung der Angemessenheit – Produkttheorie, Zinsaufwand und Schuldentilgung sowie Übernahme von Instand- und Reparaturkosten nach § 35a SGB XII
Das sagen unsere Teilnehmenden

Übermittlung der Lerninhalte war super*informativ und gleichzeitig kurzweilig

Termine und Anmeldung

20.11.2024
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

23.10.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dirk Farchmin 

Preis

205,00 €