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F00926

Elektronischer Verwaltungsakt und elektronische Bekanntgabe - Möglichkeiten und Grenzen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche, die Verwaltungsakte vorbereiten, erlassen oder prüfen

Vorkenntnisse

oder vergleichbare Kenntnisse

Ihr Gewinn

Verwaltungsakte können gemäß §§ 35, 35a und 41 VwVfG NRW elektronisch sowie vollautomatisch erlassen und bekanntgegeben werden. Kennen Sie hier alle Möglichkeiten? Wissen Sie, worauf Sie besonders achten müssen?

Der Referent stellt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzeslage dar, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte vollständig automatisiert ergehen dürfen, wie elektronische Formen auszugestalten sind und welche Bekanntgaberegeln gelten. Sie erfahren, wie Sie Fehlerquellen minimieren können und wie Sie Rechtsschutzrisiken in den Griff bekommen. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit!

Inhalte
  • Überblick elektronische Verwaltungsakte nach § 35 VwVfG und vollautomatische Verwaltungsakte nach § 35a (Landes)VwVfG

  • Anwendungsbereiche und Zulässigkeitsfragen

  • Rechtliche Anforderungen an elektronische/automatische Verwaltungsakte

  • Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte

  • Abruflösung über Portale

  • Öffentliche Bekanntgabe und Allgemeinverfügung in elektronischer Form

  • Beweislast der Behörde für Zugang und Zeitpunkt; Umgang mit Zustellungszweifeln

  • Grenzen des elektronischen Verwaltungsaktes

  • Fehlerfolgen

  • Schnittstellen zu § 3a VwVfG, De-Mail und begleitenden E-Government-Vorschriften

  • Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen bei automatisierten Verfahren (im Überblick)

Termine und Anmeldung

09.11.2026
09:30 - 13:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

12.10.2026

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Nick Partzsch 

Preis

100,00 €