Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche, die Verwaltungsakte vorbereiten, erlassen oder prüfen
Verwaltungsakte können gemäß §§ 35, 35a und 41 VwVfG NRW elektronisch sowie vollautomatisch erlassen und bekanntgegeben werden. Kennen Sie hier alle Möglichkeiten? Wissen Sie, worauf Sie besonders achten müssen?
Der Referent stellt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzeslage dar, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte vollständig automatisiert ergehen dürfen, wie elektronische Formen auszugestalten sind und welche Bekanntgaberegeln gelten. Sie erfahren, wie Sie Fehlerquellen minimieren können und wie Sie Rechtsschutzrisiken in den Griff bekommen. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit!
Überblick elektronische Verwaltungsakte nach § 35 VwVfG und vollautomatische Verwaltungsakte nach § 35a (Landes)VwVfG
Anwendungsbereiche und Zulässigkeitsfragen
Rechtliche Anforderungen an elektronische/automatische Verwaltungsakte
Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte
Abruflösung über Portale
Öffentliche Bekanntgabe und Allgemeinverfügung in elektronischer Form
Beweislast der Behörde für Zugang und Zeitpunkt; Umgang mit Zustellungszweifeln
Grenzen des elektronischen Verwaltungsaktes
Fehlerfolgen
Schnittstellen zu § 3a VwVfG, De-Mail und begleitenden E-Government-Vorschriften
Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen bei automatisierten Verfahren (im Überblick)
09.11.2026
09:30 - 13:00 Uhr