Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften mit Vorkenntnissen in Bezug auf das GEG
Die Bundesregierung hat das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoG) umbenannt. Damit werden einerseits wesentliche europarechtliche Vorgaben umgesetzt, aber auch bisherige Vorgaben des GEG in Bezug auf Heizungsanlagen, nachträgliche Wärmedämmung, Energiebilanzierung, Berücksichtigung von KWK, Energieberatung sowie das Zusammenspiel von GEG und kommunaler Wärmeplanung verändert.
Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage! Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein. Zudem werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen behandelt.
Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Informieren Sie sich bei einem Experten und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
10.11.2026
09:00 - 12:30 Uhr