Fach- und Führungskräfte der Ämter für Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung, Bauordnungsrecht sowie Soziales
Die Aufgaben der Wohnungsaufsicht entwickeln sich ständig weiter. Von der punktuellen Verwahrlosung von Wohnraum bei privaten und gewerblichen Vermietern bis hin zu sogenannten Schrott- und Problemimmobilien - diese Fälle sollen mit dem neuen Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen wirksam bekämpft werden. Dieses "Faires-Wohnen-Gesetz" soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das Gesetz folgt dem bisherigen Wohnraumstärkungsgesetz, welches grundlegend überarbeitet und neu strukturiert wurde. Die bekannten Instrumente wurden erweitert und Instrumente wie der Treuhänder, die Übernahmen durch die Kommune oder die Enteignung eingeführt. Zudem ist der Informationsfluss zwischen Energieversorgern und Behördern neu geregelt worden. Kommunen erhalten zudem weitere Handlungsmöglichkeiten, um gegen die Zweckentfremdung vorzugehen.
Die Referentin informiert Sie aus erster Hand umfassend über die Grundzüge des Wohnungsaufsichtsrechts und insbesondere über die Instrumente und Verfahren des neuen Gesetzes sowie Ihre Handlungsmöglichkeiten in der Praxis. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einer Expertin aktuell zu informieren, und blicken Sie den neuen Regelungen gut vorbereitet entgegen!
12.01.2027
09:00 - 16:00 Uhr