Beschäftigte, die Straßenausbaubeiträge erheben und erstatten
Bereits 2024 wurden Straßenausbaubeiträge für Anlieger abgeschafft. Hohe und für die Anlieger schwer kalkulierbare Entlastungen führten immer wieder zu großen Belastungen. Nun müssen die Maßnahmen anders finanziert werden.
Das Land springt ein. Doch was konkret wird in welche Förderungen gefördert? Unter welchen Voraussetzungen erstattet das Land die Straßenaubaubeiträge?
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Maßnahmen refinanzieren können.
Förderrichtlinie NRW
BauGB, KAG, AO
11.10.2027
09:00 - 16:00 Uhr