(Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gebäude-/Facilitymanagement, Veranstalterinnen und Veranstalter, Technikerinnen und Techniker; Verantwortliche, die an der Schule Veranstaltungen betreuen
Wenn Sie Veranstaltungen sicher durchführen möchten, müssen Sie diverse rechtliche Grundlagen beachten. Die wesentlichen Regelungen zum Bau und Betrieb sind in den jeweiligen Versammlungsstättenverordnungen der Länder enthalten; in NRW ist dies die Sonderbauverordnung (SBauVO).
Vorschriften, wie Veranstaltungen konkret umgesetzt werden, z. B. welche Anforderungen es bei Bühnenaufbauten oder der Arbeit auf Bühnen- und Szeneflächen gibt, finden sich vor allem in den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Unfallverhütungsvorschriften. In diesen ist auch geregelt, wie Sie grundsätzlich eine Gefährdungsanalyse durchführen und wer die Leitung und Aufsicht auf einer Szenenfläche bzw. über die Veranstaltungstechnik wahrnehmen muss.
Die erfahrene Referentin verschafft Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie zeigt Ihnen, welche Regelungen der SBauVO und der Unfallverhütungsvorschriften Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung beachten und in welcher Systematik Sie diese konkret durchführen müssen. Wenn Sie bei Ihren Veranstaltungen auf der - nicht nur rechtlich - sicheren Seite sein möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
Rechtlicher Teil:
Praktischer Teil in Arbeitsgruppen:
Bitte übersenden Sie dem Studieninstitut vor dem Seminar Unterlagen wie Bestuhlungspläne, Fotos, Veranstaltungsbeschreibungen. Wir leiten diese zur Vorbereitung an die Referentin weiter. Sie können die Unterlagen auch zum Seminar mitbringen.
SBauVO
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