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R12023

Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind

Ihr Gewinn

Die Vorschriften zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Arbeitspraxis nicht immer leicht umzusetzen und führen nicht selten zu unnötigen Auseinandersetzungen mit Betroffenen. Die Frage, ob der Bedarfstatbestand erfüllt ist, ist einer der häufigsten Streitfälle vor den Sozialgerichten.

Der erfahrene Dozent vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse, um Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten rechtmäßig treffen zu können. Außerdem stellt er Ihnen die aktuelle Gesetzeslage unter Einbezug der Neuregelungen zum Bürgergeldbezug und die gesetzliche Entwicklungen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung vor.

Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsfälle. Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Lösung erzielter Ergebnisse für die Praxis zu diskutieren.

 

Inhalte
  • Neuregelungen zum 01.01.23:

    • Karenzeiten

    • „Trauerjahr“ bei Tod eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft

  • Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft,

  • Begriff der Unterkunft

  • Voraussetzungen für die Einbeziehung von Mietnebenkosten

  • Berücksichtigung von Kosten bei selbst genutztem Hausgrundstück, insbesondere: Behandlung von Tilgungsraten

  • Aufteilung der Unterkunfts- und Heizungskosten bei Personen- bzw. Wohngemeinschaften

  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne des vom Bundessozialgericht entwickelten Begriffs eines schlüssigen Konzeptes

  • Anforderungen an ein schlüssiges Konzept

  • Ermittlungspflichten der Behörde, Bedeutung von Anträgen auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X

  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück in Relation zum Schonvermögen

  • Anforderungen an Kostensenkungsaufforderung, Vergleichsmaßstab, Leistungshöhe bis zur Realisierung der Kostensenkung

  • Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages

  • Bewilligung bzw. Ablehnung von Umzugskosten bzw. Kaution

  • Bewilligung und Ablehnung der Erstausstattung für die Wohnung / Haushaltsgeräte

  • Übernahme bzw. Ablehnung von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft und Heizung bzw. sonstiger Energiekosten sowie

  • Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Bitte mitbringen

SGB II

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Termine und Anmeldung

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