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P30823

Die Leistungsphase 8 der HOAI - Leistungspflichten und Haftung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter, Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure

Ihr Gewinn

Die Pflichten der Architektinnen und Architekten und der Ingenieurinnen und Ingenieure im Rahmen der Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung werden typischerweise auf der Basis der Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 der HOAI festgelegt und vereinbart.

Immer wieder kommt es jedoch bei einzelnen Punkten zu Differenzen über den Umfang der zu erbringenden Leistungen und der daraus gegebenenfalls folgenden Haftung. Zudem machen Objektüberwacherinnen und -überwacher zunehmend Ansprüche wegen verlängerter Bauzeit geltend.

Der Referent erläutert Ihnen daher die Pflichten der Objektüberwachung und die sich daraus ergebenden Kompetenzen, wenn die Baumaßnahme abgewickelt wird. Er berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung. Spezifische Haftungsfragen und die Voraussetzungen für Ansprüche auf Mehrvergütung wegen verlängerter Bauzeit stehen ebenso im Fokus dieses Seminars. Informieren Sie sich kompakt und aktuell über diesen speziellen Teil der HOAI!

Inhalte
  • Grundlagen
    • Grundleistungen der HOAI als Honorartatbestände und Leistungspflichten
    • Rechtsstellung der Objektüberwacherin bzw. des Objektüberwachers: Vertreterin bzw. Vertreter der Bauherrin bzw. des Bauherrn?
  • Grundleistungen der Leistungsphase 8
    • Überwachung
    • Koordinierung
    • Nachtragsprüfung
    • Rechnungsprüfung und Kostenermittlung
    • Prüfung der Leistungen
    • Leistungen nach der Abnahme
  • Besondere Leistungen in der Leistungsphase 8
    • Allgemein
    • Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
  • Haftungsrisiken in der Leistungsphase 8
    • Spezifische Haftungsrisiken der Planerin bzw. des Planers
    • Insbesondere: Bausummenüberschreitung
    • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Vergütungsfragen
    • Allgemeines
    • Honorierung bei nicht vollständig erbrachten Grundleistungen
  • Bauzeitverlängerung
    • Anspruchsgrundlage, Vertragsregelung
    • Nachweis der Mehraufwendungen
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Guter Bezug zur Praxis
  • Erkenntnisse sind umsetzbar
  • Jede tiefgreifende Frage wurde geklärt

Termine und Anmeldung

11.05.2023
09:30 - 16:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

13.04.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Reinhard Voppel 

Preis