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R15223

Erstattungsansprüche der Jobcenter gegen andere Leistungsträger

Zielgruppe

MitarbeiteMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB-II- und anderer Leistungsträger

Ihr Gewinn

Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte, oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellen sich einige Fragen: Hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger? Wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt, den Anspruch anzuerkennen?

Oft ist es kompliziert, die Erstattungsansprüche abzuwickeln. Das gilt aber nicht nur für die Jobcenter, sondern auch aufseiten der schon länger praktizierenden Leistungsträger. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts tragen leider nicht immer dazu bei, Klarheit in die verworrene Lage zu bringen.

Verschaffen Sie sich in diesem Seminar einen Überblick! Lernen Sie mit Erstattungsansprüchen sicher umzugehen und erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die Ansprüche durchzusetzen.

Inhalte
  • Die Grundidee der Erstattungsansprüche
  • Abgrenzung der einzelnen Erstattungsansprüche (§§ 102 -105 SGB X)
    • Wer ist vorläufiger Leistungsträger?
    • Wer ist Leistungsträger, dessen Leistungspflicht nachträglich entfallen ist?
    • Wer ist nachrangig verpflichteter Leistungsträger?
    • Wer ist unzuständiger Leistungsträger?
    • Welchen Umfang hat der jeweilige Erstattungsanspruch?
  • Sachliche und zeitliche Kongruenz
  • Personenidentität und die Sondervorschrift des § 34b SGB II
  • Was bedeutet eigentlich "Erfüllungsfiktion" (§ 107 SGB X)?
  • Ausschlussfrist und Verjährung und deren Abgrenzung
  • Die typischen Erstattungsansprüche der Jobcenter bzw. zkT (§§ 40a, 44a Abs. 3 SGB II)
    • Wie berechne ich die Anspruchshöhe?
    • Wie begründe ich den Anspruch?
    • Wann und wie mache ich ihn geltend?
    • Was mache ich, wenn der andere Träger nicht zahlen will?
Bitte mitbringen

SGB I, SGB II, AlgII VO, SGB X

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Alle Fragen konnten gestellt werden
  • Gut war, dass Frau Knopf das Thema sehr verständlich rübergebracht hat!

Termine und Anmeldung

12.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

15.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis