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U11024

Ordnungswidrigkeitenverfahren von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme

Zielgruppe

Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger und Beschäftigte mit geringen Vorkenntnissen

Ihr Gewinn

Sind Sie mit Ordnungswidrigkeiten befasst? Stellen Sie sich manchmal Fragen wie: Muss ich einen Betroffenen anhören? Wie erstelle ich einen Antrag auf Erzwingungshaft?

Auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen dieses Seminar Antworten. Hier erlernen Sie Grundlagen, wie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abläuft. Der Dozent zeigt Zusammenhänge auf und verschafft Ihnen einen Überblick über die einzelnen Verfahrensabschnitte und ihre Inhalte.

Das Seminar bietet Ihnen auch immer wieder Gelegenheit, sich mit dem Dozenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen. Mit dem neu erworbenen Wissen können Sie rechtssicher und souverän agieren.

Inhalte
  • Ursprung des Ordnungswidrigkeitenrechts
  • Vorverfahren, Zwischenverfahren, gerichtliches Verfahren und Vollstreckung – was sind die Inhalte dieser Verfahrensabschnitte, was ihre Voraussetzungen, wie hängen sie zusammen …?
  • Was ergibt sich aus dem Opportunitätsprinzip für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und was wird beim subjektiven Tatbestand geprüft?
  • Wann bekommt der Betroffene eine Einstellungsmitteilung und wahrt eigentlich die Einlegung des Einspruchs per E-Mail das Schriftformerfordernis?
Bitte mitbringen

Gesetz über Ordnungswidrgkeiten und Strafprozessordnung

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Abwechslungsreich
  • Dozent geht auf alle Praxisfragen ein
  • Praxisnahe Beispiele
  • Guter Dozent: fachlich, rethorisch, didaktisch
  • Schöne Atmosphäre

Termine und Anmeldung

02.02.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

05.01.2024

Ort

Bielefeld

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Michael Guschewski

Preis