Mitarbeitende der Ordnungs-, Ausländer- und Rechtsämter sowie deren
Aufsichtsbehörden, die mit Einbürgerungen und/ oder sonstigen
staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen befasst sind. Für
Staatsangehörigkeitsfragen im Bürgerbüro/ Bürgeramt bieten wir ein
gesondertes Seminar an.
Aus der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben sich neue
Herausforderungen mit weitreichender praktischer Bedeutung: Mit dem ab 27.06.2024 geltenden StARModG 2024 hat der Bund die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre verkürzt, die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit ermöglicht und zahlreiche Einzeländerungen vorgenommen.
Mit diesen Neuregelungen wird sich der ohnehin schon extreme Antragsdruck auf die Einbürgerungsbehörden weiter verschärfen. Zugleich hat sich die Rechtsprechung insbesondere zur Identitätsklärung seit der Grundsatzentscheidung des BVerwG von September 2020 weiterentwickelt.
In diesem Seminar gibt Ihnen der Dozent einen systematischen Überblick über das
Rechtsgebiet und stellt Ihnen die Neuerungen des StARModG 2024 vor. Er bespricht mit Ihnen den aktuellen Stand der Rechtsprechung und gibt wertvolle Hinweise für deren praktische Umsetzung.
StAG, Aufenthaltsgesetz, VwVfG, VAH des BMI zum StAG
Die Einbeziehung von Neulingen und alten Hasen
28.10.2024 - 29.10.2024
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich