Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht
Rücknahmen und Widerrufe von Baugenehmigungen gehören zur täglichen Praxis in der Bauaufsichtsbehörde. Eine Aufhebung ist notwendig, wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die erteilte Baugenehmigung nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Ursache können Veränderungen an der Bausubstanz oder der Nutzung sein.
In den vergangenen Jahren hat es in der Rechtsprechung zahlreiche Entscheidungen zu dieser - rechtlich nicht einfachen - Thematik gegeben, die oftmals Mängel bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften offenbart haben.
Die Referenten erläutern Ihnen daher die rechtlichen Grundlagen, die Sie zur Aufhebung von Baugenehmigungen wissen müssen. Sie durchdringen diese anspruchsvolle Materie von Grund auf und werden vertraut mit den wesentlichen Fragestellungen.
Mit diesem Wissen wird es Ihnen viel leichter fallen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen oder aber, falls es doch zu einem Prozess kommt, die Erfolgsaussichten vor Gericht zu erhöhen. Ein Seminar, das Sie in Ihrem Arbeitsalltag weiterbringt!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
Viele Praxisbeispiele
Lockere Atmosphäre