Für den Besuch unserer Fortbildungsveranstaltungen können Sie verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen:
Durch dieses Förderprogramm des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds erhalten Sie einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.
Gefördert werden 50 % der Kosten einer Weiterbildung, maximal jedoch 2.000 Euro (Sonderprogramm 2013 bis 2015).
Pro Person und Jahr wird nur ein Bildungsscheck ausgestellt.
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Betriebe. Anspruchsberechtigt sind u. a.
Beschäftigte, die in NRW arbeiten, aber nicht wohnen, können den Bildungsscheck ebenfalls erhalten.
Sie dürfen im Jahr der Ausgabe des Schecks und/oder im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben.
Sie erhalten den Bildungsscheck nach einer Bildungsberatung durch neutrale und regional zugeordnete Beratungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer).
Bringen Sie den Bildungsscheck bei Ihrem Seminarbesuch einfach mit und geben Sie ihn in unserem Sekretariat ab.
Durch dieses Förderprogramm des Bundes und des Europäischen Sozialfonds werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, gefördert.
Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 Euro.
Anspruchsberechtigte sind u. a.:
Sie erhalten den Prämiengutschein nach einer Bildungsberatung durch neutrale und regional zugeordnete Beratungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer).
Bringen Sie den Prämiengutschein bei Ihrem Seminarbesuch einfach mit und geben Sie ihn in unserem Sekretariat ab. Bei Online-Seminaren schicken Sie uns den Prämiengutschein bitte rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Für den Besuch einer Weiterbildung als Bildungsurlaub können Sie für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Dieser Anspruch kann auch aus zwei Jahren zusammengefasst werden.
Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung tragen Sie selbst.
Bildungsurlaub können Sie beantragen, wenn Sie als Arbeiter oder Angestellter schwerpunktmäßig in NRW arbeiten.
Dasselbe gilt, wenn Sie Heimarbeiter sind oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht grundsätzlich in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie bei den Bildungsberatungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer). Im Internet finden Sie weitere Informationen unter