Zum 01.07.2026 sind die Standardmaßnahmen als eigenständige Ermächtigungsgrundlagen nach §§ 24 bis 24z OBG NRW in das OBG NRW integriert worden. Die Novellierung unterstreicht den Professionalisierungsgrad der Ordnungsbehörden.
Die Befugnisse der Ordnungsbehörden sind dabei gegenüber der bisherigen Rechtslage partiell ausgedehnt worden. Informieren Sie sich in unseren Seminaren über die Neuerungen:
U00426 Polizeiliche Standardmaßnahmen (Termine 2026)
U00427 Polizeiliche Standardmaßnahmen (Termine 2027)
U00226 Neu im Ordnungsamt - Grundlagen (Termine 2026, Termine 2027 werden noch veröffentlicht)
















