Mitarbeitende aus dem Bereich SGB II oder SGB XII
Wenn Sie über die Leistungsansprüche nach dem SGB II und XII entscheiden, geht es immer auch um die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Fragen, insbesondere auch infolge der Neuerungen durch das Bürgergeldgesetz und der sich ständig ändernden höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Das Zusammenspiel von Mietrecht und Sozialrecht ist komplex: Nur bei wirksamer zivilrechtlicher Verpflichtung sind Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II und SGB XII zu übernehmen.
Mietrechtliche Fragen wirken sich unter verschiedenen Aspekten auf den Leistungsanspruch nach dem SGB II und SGB XII aus:
Klären Sie diese Fragen und machen Sie sich fit für den Arbeitsalltag! Auch die Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung werden systematisch dargestellt.
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