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H12322

Tarifrechtliche Stellenbewertung - kompakt und praxisnah

Zielgruppe

Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit Aufgaben der Eingruppierung betraut sind, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder

Ihr Gewinn

"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht", heißt es in § 12 Absatz 2 TVÖD.

Also ist die Eingruppierung von Beschäftigten selbsterklärend, schließlich ist im Tarifvertrag alles hierzu unmittelbar geregelt. Der Arbeitgeber hat diese Regelung nur noch umzusetzen. Oder ist es doch nicht so einfach?

Die Kunst des Eingruppierens besteht darin, die generellen Regelungen des TVÖD korrekt auf den Einzelfall anzuwenden. Hierfür müssen Sie die Grundlagen des Eingruppierungsrechts beherrschen und die dahinter stehende Systematik kennen. Zudem ist es wichtig, dass Sie die im TVöD aufgeführten und durch die Rechtsprechung zum Teil bereits geklärten unbestimmten Rechtsbegriffe richtig auslegen können (z.B. Was bedeutet  "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse"?).

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen und alles darüber hinaus Wichtige und Aktuelle zum Eingruppierungsrecht. Sie erfahren u.a., wie Sie aufgrund persönlicher Merkmale und in besonderen Fällen verfahren müssen.

Inhalte

Erster Tag

  •  Vormittag       
    • Rechtsgrundlagen des Eingruppierungsrechts (TVöD, EntgO-VKA)
    • Anwendungsbereich und Struktur der Entgeltordnung (Prüfschritte aufgrund Nr. 1 der Vorbemerkungen zur EntgO-VKA, Spezialitätengrundsatz, Vollständigkeitsprinzip der EntgO)
    • Aufbau der Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (u.a. Prüfung von „unten“ nach „oben“)
    • Unterscheidung von subjektiven und objektiven Merkmalen

 

  •   Nachmittag                        
    • Die unbestimmten Rechtsbegriffe der Entgeltordnung (Rechtscharakter), Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe, Merkmal: Unterstellungsverhältnisse
    • Systematik des Ablaufs von Bewertungen - Bildung von Arbeitsvorgängen (Zusammenhangstätigkeit, Atomisie-rungsverbot, Umgang mit Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeiten, Abwesenheitsvertretung) , Auswirkungen des BAG Urteils vom 28.2.18 4 AZR 816/16 (Geschäfts-stellenverwalter/-innen auf die Bildung von Arbeitsvor-gängen)
    • zusammenfassende Betrachtungsweise

 Zweiter Tag

  •  Vormittag
    • Bewertung von Mischarbeitsplätzen (Unterscheidung Anforderungsbetrachtung/Entgeltgruppenbetrachtung)
    • Eingruppierung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale (Voraussetzung in der Person – Berufsausbil-dung, wissenschaftl. Hochschulbildung, Hochschulbil-dung, ausländische Abschlüsse, Sonstige*r)

 

  • Nachmittag                          
    • Grundnorm des Eingruppierungsrechts (§ 12 TVöD, auszuübende Tätigkeit – Direktionsrecht des Arbeitgebers, Unterscheidung dauerhaft und vorübergehend übertragene Tätigkeit, Tarifautomatik, Auswirkungen der Tarifautomatik (Höhergruppierung, korrigierende Rückgruppierung, Änderungskündigung)
    • Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (u.a. Instrument der Erprobung)
    • Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung,
    • Eingruppierung in besonderen Fällen - § 13 TVöD
    • Sonderproblem: Eingruppierung von Personalratsmit-gliedern, Gleichstellungsbeauftragten

Dritter Tag        

Besprechung Ihrer vorab eingereichten Praxisfälle

Organisatorische Hinweise

Der dritte Seminartag ist für Sachverhalte und Probleme aus Ihrer beruflichen Praxis vorgesehen. Senden Sie und bei Anmeldung zu dem Seminar gern Ihre Themen für den dritten Seminartag.

Termine und Anmeldung

02.11.2022 - 04.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

05.10.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

3,0 Tage

Leitung

Wolfgang Wölk 

Preis