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R10322

Im Überblick: das neue Bürgergeld

Zielgruppe

Beschäftigte im Jobcenter - im Leistungsbereich und in der Arbeitsvermittlung

Ihr Gewinn

Nach aktuellem Stand soll zum 01.01.2023 das 12. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft treten und das neue Bürgergeld einführen. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren noch im Gang, aber auf der Grundlage des Referentenentwurfs zeichnen sich teilweise erhebliche Änderungen für die tägliche Praxis in den Jobcentern ab. Diese betreffen sowohl den Leistungsbereich wie auch die Arbeitsvermittlung.

Der Dozent gibt einen Überblick über die geplanten Neureglungen für beide Bereiche - je nach aktuellem Gesetzgebungsstand. Die Änderungen werden anhand praktischer Fallbeispiele erläutert und Auswirkungen auf die tägliche Arbeit sowie mögliche Probleme und Lösungen in der Umsetzung aufgezeigt und diskutiert.

Inhalte
  • Änderung der Leistungsgrundsätze und Wegfall des Vermittlungsvorrangs
  • Spezifische Regelung der Ortsabwesenheit
  • Neuregelung der Einkommensanrechnung
  • Berücksichtigung von Vermögen ab 01.01.2023
  • Kooperationsplan als Ablösung der Eingliederungsvereinbarung
  • Neufassung der Angemessenheit bei Kosten der Unterkunft
  • Bürgergeldbonus nach § 16j und ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
  • Leistungsminderungen (ehemals Sanktionen)
  • Änderung von Verfahrensvorschriften
  • Übergangsregelungen nach Auslaufen von § 67 SGB II

Termine und Anmeldung

24.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

27.10.2022

Ort

Hagen

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Florian Zang 

Preis

 


05.12.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

07.11.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Florian Zang 

Preis