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Q10522

Ausgewählte Fragen und Fälle zu § 34 BauGB - Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilen

Ihr Gewinn

Während im beplanten Innenbereich die Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit die Nutzung von Grund und Boden eigenverantwortlich steuert, darf im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) nur so gebaut werden, wie sich die Eigenart der näheren Umgebung historisch entwickelt hat.

§ 34 BauGB bereitet in der Praxis vor allem aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffes Einfügen Probleme. Die Baugenehmigungsbehörde hat bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben dieses Tatbestandsmerkmal auszufüllen. Dabei besteht für die Entscheidung, ob sich ein Vorhaben einfügt oder nicht, ein Rechtfertigungszwang. Der Behörde steht kein Beurteilungsspielraum zu, sondern ihre Wertung ist voll gerichtlich überprüfbar.

In diesem Spezialseminar haben Sie die Gelegenheit, sich intensiv mit dieser schwierigen Planersatzvorschrift zu befassen. An zahlreichen Beispielen und anhand konkreter Fälle lernen Sie, wie Sie diese rechtssicher in der Praxis anwenden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem Experten umfassend zu informieren!

Inhalte
  • Wann ist § 34 BauGB überhaupt anwendbar? (zum Vorhabenbegriff und Erfordernis der bodenrechtlichen Relevanz)
  • Was ist ein Bebauungszusammenhang und wann ist ein Ortsteil gegeben? (auch: Innenbereichs-Satzungen)
  • Nach welchen Kriterien ist die nähere Umgebung einzugrenzen?
  • Was ist für die Eigenart der näheren Umgebung bestimmend?
  • Welche Merkmale bestimmen das Einfügen des Vorhabens?
  • Welche Besonderheiten sind bei den einzelnen Einfügungsmerkmalen zu beachten?
  • Welche Möglichkeit der Steuerung von Einzelhandelsnutzungen gibt es im Innenbereich?
  • Inwieweit gilt im Innenbereich ein erweiterter Bestandsschutz für gewerbliche Nutzungen?
  • Welche Rolle spielen öffentliche Belange bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich?
  • Welche Bedeutung hat die Erschließung im unbeplanten Innenbereich?
  • Inwieweit ist Nachbarschutz im Innenbereich zu beachten?
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

BauGB, BauNVO

Termine und Anmeldung

28.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

31.10.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Wolfgang Hanne

Preis