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P11623

VOB/B - Abnahme, Mängel und Abrechnung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter; Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure

Ihr Gewinn

Die Abnahme ist das zentrale Ereignis bei Bauleistungen. Bei ihr wird aus der Sicht des Auftraggebers geklärt und dokumentiert, ob der spezifische, in erster Linie vertraglich bestimmte Erfolg im Wesentlichen eingetreten ist, ob der Unternehmer also seiner werkvertraglichen Verpflichtung korrekt und vollständig nachgekommen ist.

Der Referent erläutert Ihnen, welche Bedeutung die Abnahme hat, wann sie verweigert werden kann und wie Sie sie im Einzelnen durchführen können.

Mit der Abnahme verknüpft ist auch die grundsätzlich verschuldensunabhängige Mängelhaftung des Auftragnehmers. Sie erfahren daher, welche Rechte Sie als Auftraggeber im Mangelfall durchsetzen können und in welchem Zeitraum Sie dies tun müssen. Der Referent geht zudem auf Kernfragen der Vergütung des Auftragnehmers ein, die für die Prüfung und Auszahlung von Rechnungen relevant sind.

Mit diesem Wissen sind Sie für die nächste Abnahme eines Bauprojekts und den Umgang mit eventuellen Mängeln bestens vorbereitet!

Inhalte
  • Rechtsnatur der VOB
  • Abnahme (§ 12 VOB/B)
    • Begriff und Wirkungen
    • Pflicht und Verweigerung
    • Form („normal“/förmlich, schlüssig/fiktiv)
    • Teilabnahme, Abgrenzung zur bloßen Leistungsfeststellung
  • Mängelhaftung (§ 13 VOB/B)
    • Überblick, Unterschiede zwischen VOB/B und BGB
    • Begriff des Mangels
    • Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers
    • Vor der Abnahme erkannte Mängel
    • Ansprüche (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung)
    • Schadensersatz
    • Gesamtschuldnerische Haftung
    • Verjährung der Ansprüche (Fristen, Hemmung, Neubeginn)
  • Abrechnungsprobleme (§§ 14, 16 VOB/B)
    • Abschlags-, Schluss- und Vorauszahlung
    • Prüfbarkeit der Rechnung
    • Aufmaß
    • Fristen zur Prüfung und Zahlung bei Abschlags- und Schlussrechnungen
    • Wirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung
    • Stundenlohnarbeiten
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

VOB/B

Termine und Anmeldung

20.04.2023
09:30 - 16:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

23.03.2023

Ort

Hagen

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Reinhard Voppel 

Preis