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R15023

Vorrangige Leistungen im SGB II

Zielgruppe

Beschäftigte im Bereich SGB II mit Schwerpunkt Leistungsgewährung

Ihr Gewinn

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nachrangig erbracht. Diesen Grundsatz müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungsanträge bearbeiten. Denn wenn anderweitige Sozialleistungen erfolgreich beantragt werden, kann Hilfebedürftigkeit reduziert oder sogar von vornherein vermieden werden. Daher sollten Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und das entsprechende Verfahren bekannt sein, um vorrangige Leistungen zu beantragen. 

Machen Sie sich in diesem Seminar mit den rechtlichen Voraussetzungen anderer Sozialleistungen vertraut. So gewinnen Sie mehr Sicherheit, um vorrangige Leistungen erfolgreich zu beantragen und so auch Ihre Fallbestände zu reduzieren.

Inhalte

Rangverhältnis SGB II zu

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Renten
  • Leistungen bei Erwerbsminderung
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen der Arbeitsförderung
  • Erstattungsansprüchen


Bitte mitbringen

SGB I, SGB II, SGB X

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • viele Praxisbeispiele wurden behandelt, viele Fragen wurden beantwortet
  • guter Praxisbezug, nicht zu theoretisch, sehr lebhaft
  • nützliche neue Erkenntnisse für die tägliche Arbeit
    gutes Skript, Fragemöglichkeiten mit kompetenten Antworten
    hohe Kompetenz der Dozentin mit jahrelanger Erfahrung in der Praxis, im Umgang mit den SGBs
  • Dozentin war fachlich sehr kompetent und sehr freundlich

Termine und Anmeldung

11.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

14.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis