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R10823

Bürgergeld: Leistungsrechtliche Änderungen ab 01.07.2023

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)

Ihr Gewinn

Bereits seit Jahresbeginn gelten die weit überwiegenden Neuerungen zum Bürgergeld - einige weitere leistungsrechtliche Regelungen werden aber erst zum 01.07.23 in Kraft treten.

In diesem Seminar werden genau diese Änderungen thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff SGB II.

Mit vielen praktischen Beispielen erläutert Ihnen der erfahrene Dozent die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf Ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen. Auch Ihre ersten Erfahrungen mit den zum Januar 2023 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Änderungen ggf. unter Berücksichtigung erster Rechtsprechung werden gemeinsam besprochen und diskutiert.

Inhalte
  • Änderungen beim Einkommen in §§ 11, 11a, 11b SGB II
  • Abschaffung der vorschussweisen Zahlung von Bürgergeld für Übergangsgeld bei medizinischen Reha-Maßnahmen in § 25 SGB II
  • Änderung bei der Aufrechnung von Darlehen nach § 42a SGB II
  • Erfahrungsaustausch zu den im Januar 2023 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Neuregelungen des Bürgergeldgesetzes
Bitte mitbringen

Aktueller Text des SGB II in der Fassung des Bürgergeldgesetzes (12. SGB II-ÄndG)

Termine und Anmeldung

31.05.2023
09:00 - 13:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

03.05.2023

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Preis