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S10223

Kostenbeiträge nach dem SGB VIII rechtssicher festsetzen

Zielgruppe

Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Ihr Gewinn

Wissen Sie, wie Sie rechtlich fehlerfrei die Kostenbeiträge nach den §§ 91 ff SGB VIII sicher festsetzen können? Haben Sie bisher wenig oder nur geringe Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet?

Dann sollten Sie dieses Seminar besuchen!

Hier vermittelt der Dozent die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen. Üben Sie an praxisnahen Fällen, wie Sie diese Erkenntnisse anwenden.

So können Sie selbstständig und rechtssicher Kostenbeiträge berechnen.

Inhalte
  • Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Maßnahmen (§§ 91 ff SGB VIII)
  • Anwendungsbereich (§ 91 SGB VIII)
  • Ausgestaltung der Heranziehung (§ 92 SGB VIII)
  • Prüfung von Härtefällen (§ 92 Abs. 4 und 5 SGB VIII)
  • Berechnung des Einkommens (§ 93 SGB VIII)
  • Umfang der Heranziehung (§ 94 SGB VIII)
  • Berechnung des Kostenbeitrags gemäß § 94 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. der Kostenbeitragsverordnung
  • Empfehlungen der Landesjugendämter
Organisatorische Hinweise

Sie können Fälle aus Ihrer Praxis, die Sie im Seminar besprechen möchten, gerne bis zu 14 Tage vorher beim Studieninstitut einreichen.

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Aktuelle Fallbesprechungen, ausführliche Übungen.
  • Sehr praxisnah, gute Übersicht, gute und lehrreiche Übungsfälle.
  • Anschaulich und verständlich!
  • sehr umfangreich, aktuell und breit gefächert
  • gute Einbindung/Fragemöglichkeiten
  • einiges neues erfahren/Bestätigung erhalten
    gut gemacht mit verschiedenen Methoden
    sehr guter Bezug zur Praxis
  • Gut war die Besprechung aktueller Fälle, eigene Berechnungen gemacht
  • viele Fragemöglichkeiten, neue Ansätze zur Koordinierung und Heranziehung der Kostenbeiträge
  • Tolle Beispiele! Sehr praxisnah!

Termine und Anmeldung

29.11.2023 - 30.11.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

01.11.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Andreas Jung 

Preis