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H27124

Bezahlte und unbezahlte Arbeitsbefreiung im TVöD

Zielgruppe

Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen

Ihr Gewinn

Wissen auf den Punkt - Der ehemalige Referent des KAV informiert kompakt und präzise. 

Kann bzw. muss ich meine Mitarbeitenden unter Fortzahlung des Entgelts freistellen, wenn die Betreuungseinrichtung des Kindes zur Eindämmung des Coronavirus SARS CoV 2 und seiner Varianten schließt? 

Besteht eine Pflicht zur Zahlung des Entgelts bei Arztbesuchen in der Dienstzeit? 

Arbeitsbefreiungen haben in der betrieblichen Praxis eine große Bedeutung. Die Befreiung von der Arbeitspflicht kann dabei unterschiedlichste Gründe haben und verschiedenen Zwecken dienen. Abhängig von dem jeweiligen Befreiungsgrund gelten hier  unterschiedliche, meist unübersichtliche rechtliche Rahmenbedingungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob der TVöD hierzu Lösungen anbietet.

Das Seminar geht den rechtlichen Fragestellungen nach, die sich aus den tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes ergeben. Die verschiedenen Tatbestände der Arbeitsbefreiung werden im Einzelnen erörtert und die Frage, ob hier auch § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) Anwendung findet, wird geklärt. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen zu dem Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit gegeben.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Ausgewählte spezielle gesetzliche Freistellungsregelungen
      • § 616 BGB vorübergehende Verhinderung

      • Feuerwehr und Katastropenschutz (BHKG)

      • Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

      • Anwendbarkeit des Sonderurlaubsgesetzes

  • Tarifliche Regelungen des § 29 TVöD
    • Verhinderung aus persönlichen Gründen
    • Verhinderung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher 
        Pflichten nach deutschem Recht
    • Verhinderung aus sonstigen dringenden Gründen
    • Verhinderung in begründeten Fällen
  • Dauerbrenner: Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit

Termine und Anmeldung

06.02.2024
09:00 - 10:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

09.01.2024

Ort

Dauer

0,2 Tage

Leitung

Dirk Brand 

Preis