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P31523

Planungsleistungen – Schätzung des Auftragswertes unter besonderer Berücksichtigung der Änderung der VgV

Zielgruppe

Öffentliche Auftraggeber, die Planungsleistungen vergeben, Planerinnen und Planer

Ihr Gewinn

Längere Zeit bestand Rechtsunsicherheit bezüglich der Bestimmung des Auftragswertes von Planungsleistungen. Diese ist relevant für die Frage, ob die VgV oder die UVgO anzuwenden ist. Die VgV ist aktuell geändert worden - dadurch wurde insoweit Klarheit geschaffen, es ergeben sich aber möglicherweise auch neue Probleme.

Der Referent erläutert Ihnen daher, wie der Auftragswert bei Planungsleistungen grundsätzlich zu ermitteln ist. Er geht dabei speziell auf die Frage ein, welche Auswirkungen die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV hat.

Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtslage und erhalten Sie die notwendige Sicherheit bezüglich der Anwendung der Regeln des § 3 VgV!

Inhalte
  • Grundzüge der Ermittlung des Auftragswertes nach § 3 VgV
  • Besonderheiten bei mehreren Planungsgewerken
    • Urteil des EuGH – „Autalhallen“
    • Deutsche Vergabepraxis und Rechtspechung
    • Änderung der VgV
    • Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers
  • Kritik und Fazit

Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Termine und Anmeldung

03.11.2023
09:30 - 11:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

06.10.2023

Ort

Dauer

0,3 Tage

Leitung

Dr. Reinhard Voppel 

Preis