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Q23624

Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW - Grundlagen und Anwendung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Rechtsämter

Ihr Gewinn

Es gibt kaum einen Regelungsbereich im Bauordnungsrecht, der für so viel Zündstoff sorgt wie das Abstandsflächenrecht. Das hängt sowohl mit der Unübersichtlichkeit der Materie als auch mit den regelmäßigen Gesetzesänderungen - wie zum 1. Januar 2024 wieder zu erwarten - zusammen.

Der einschlägige § 6 BauO NRW regelt die Mindestabstände, die bei Bauvorhaben zur Grenze des nächstgelegenen Grundstückes einzuhalten sind und erweist sich deshalb als zentrale Vorschrift im sensiblen Bereich des öffentlichen Baunachbarrechts.

Abstandsflächenverstöße verhelfen Rechtsbehelfen am häufigsten zum Erfolg und werden deshalb bei fast jedem Verfahren mit Nachbarbeteiligung ins Feld geführt.

Die Referenten erarbeiten mit Ihnen anhand von Beispielen systematisch die Ermittlung von Abstandsflächen und erläutern dabei die wesentlichen Grundbegriffe. Zudem besprechen sie mit Ihnen häufig vorkommende Vorhaben, die in der Praxis für Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung sorgen (Dächer, Gauben, Balkone, Grenzgaragen, Abstellräume, bauliche Anlagen mit Gebäudewirkung u. a.). Sie berücksichtigen die neueste Rechtsprechung, insbesondere des OVG NRW. Dabei werden die aktuelle Gesetzeslage und anstehende Entwicklungen behandelt. Sie haben auch die Möglichkeit, eigene Fälle in das Seminar einzubringen und sich dazu auszutauschen. Mit diesem Wissen kommen Sie dem Abstandsflächenrecht richtig nah!

Inhalte
  • Grundlagen und Begriffe des § 6 BauO NRW
  • Einfluss des Bauplanungsrechts auf das Abstandsflächenrecht
  • Lage der Abstandsflächen
  • Überdeckungsverbot
  • Tiefe der Abstandsfläche berechnen – das Maß H bestimmen (§ 6 Abs. 4 BauO NRW)
  • Abstandsfläche in bestimmten Baugebieten reduzieren
  • Sonstige bauliche Anlagen/ Geländeveränderungen
  • Vortretende „untergeordnete“ Bauteile, Erker, Balkone
  • Nach § 6 Abs. 8 BauO NRW „an der Grenze“ zulässige bauliche Anlagen
  • Geringere Tiefen der Abstandsflächen bei Nutzungsänderungen und besonderen städtebaulichen Verhältnissen (§ 6 Abs. 9, 10 BauO NRW)
  • Voraussetzungen für die Abweichung nach § 69 BauO NRW
  • Verhältnis von Abstandsflächenrecht und Rücksichtnahmegebot
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW. Sie können Fallbeispiele bis drei Wochen vor dem Termin - möglichst mit Skizzen - beim Studieninstitut einreichen.

Termine und Anmeldung

27.02.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

30.01.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Justus Stech 

Dirk Baumeister 

Preis