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F21024

Der neue Schutz hinweisgebender Personen - Anwendungs- und Praxisfragen

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche

Ihr Gewinn

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen werden zwingende Unionsvorgaben umgesetzt. Damit sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.

Die Referentin kann im Seminar auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückbllicken und erläutert Ihnen ausführlich und praxisah die neuen Anforderungen. Sie geht Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Beispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Abgerundet wird das Seminar durch die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem. Informieren Sie sich aktuell und umfassend bei einer Expertin!

Inhalte
  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
  • Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
    • Persönlicher Anwendungsbereich: Wer unterfällt dem Schutzbereich?
    • Sachlicher Anwendungsbereich: Welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Meldemöglichkeiten
      • Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung
      • Kann die hinweisgebende Person wählen?
      • Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
    • Gestaltung einer internen Meldestelle
      • Technische und personelle Voraussetzungen
      • Verfahren bei eingehenden Meldungen
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
    • Vertraulichkeit sichern im Rahmen eingehender Hinweise, mögliche Ausnahmen
  • Schutz der hinweisgebenden Person
      • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten

      • Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen, Akteneinsichtsrechte

  • Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems

Termine und Anmeldung

13.02.2024
13:00 - 16:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

16.01.2024

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Prof. Dr. Eva Kohler

Preis